Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung bei Neurodermitis – was es zu beachten gilt

Die private Krankenversicherung wird dieser Tage immer wieder hoch gelobt, denn sie bietet niedrige Beiträge und bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Dennoch ist gerade bei den Patienten, die unter chronischen Krankheiten leiden, wie etwa der Neurodermitis, die Skepsis groß, ob sie sich privat krankenversichern sollten, sofern sie überhaupt die Wahl haben.

Die Wahl haben sie immer dann, wenn sie seit mehr als drei Jahren die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung überstiegen haben. Dabei zahlt bei Angestellten der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zur Krankenversicherung mit. Freiberufler und Selbstständige können sich dagegen unabhängig von der Einkommenshöhe privat versichern.

Bei der Suche nach der richtigen privaten Krankenversicherung sollten gerade Neurodermitis-Patienten einige Dinge beachten. Aufgrund dessen, dass es bei der privaten Krankenversicherung kein solidarisches Prinzip gibt, muss jeder für das eigene Risiko selbst aufkommen. Dadurch werden kranke Personen mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Die Rede ist hier vom so genannten Risikozuschlag. Diesen verlangen private Krankenversicherungen fast immer, wenn sie Patienten mit chronischen Erkrankungen überhaupt aufnehmen. Denn grundsätzlich können die privaten Versicherer die Neurodermitis-Patienten auch ablehnen. Sollten sie sie aufnehmen, fallen die Risikozuschläge an, diese belaufen sich, je nach Versicherer, auf 30 bis 100 Prozent. Ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen sollte deshalb vor der Entscheidung in jedem Fall durchgeführt werden.

Welche Leistungen gibt es?

Die Leistungen unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif. Als wichtigste Leistungen sind die Übernahme von Kosten für den Heilpraktiker, der Zahnersatz, die Erstattung von Kosten für Sehhilfen und die mögliche Chefarztbehandlung, sowie die Unterbringung im Einzelzimmer bei stationären Behandlungen zu nennen. Alle diese einzelnen Bausteine werden zu einem Gesamttarif zusammen gestellt.

Dieser kann frei vereinbart werden, so kann auf die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Einzelzimmer verzichtet werden. Das senkt den Beitrag. Einige Versicherer bieten die Tarife so an, dass das Hausarztmodell gilt, das heißt, es muss erst ein Besuch beim Hausarzt stattfinden, damit später die Kosten für einen Facharzt übernommen werden, zu dem der Hausarzt den Patienten überwiesen hat. Ebenfalls finden sich Tarife, bei denen die ambulante Behandlung unter die Selbstbeteiligung fällt, deren Höhe ebenfalls frei wählbar ist. Die stationäre Behandlung wird dagegen vollständig gezahlt. So macht ein großer Check-Up im Krankenhaus stationär durchgeführt mehr Sinn, als beim Arzt.

Am wichtigsten für Neurodermitis-Patienten sind aber mit Sicherheit die Leistungen für den Heilpraktiker, die in fast jedem Tarif der privaten Krankenversicherung enthalten sind. Hierbei gibt es nur Abstufungen, in welcher Höhe die Erstattung erfolgt. Wahlweise können 50, 60 oder 100 Prozent vereinbart werden, je nachdem, welche Krankenversicherung gewählt wird.

Risikozuschläge erlassen

Wenn Neurodermitis-Patienten einige Zeit beschwerdefrei sind und keine Behandlungen mehr vorgenommen wurden, können sie bei ihrer Krankenversicherung um eine erneute Beurteilung des Risikos bitten. Einige Versicherungen erlassen den Risikozuschlag nach einer bestimmten behandlungsfreien Zeit.

Beim Abschluss der privaten Krankenversicherung sollte zudem auf mögliche Beitragsrückerstattungen geachtet werden. Diese können zwischen einem und bis zu sechs Monatsbeiträgen liegen. Sie werden gezahlt, wenn keine Leistungen innerhalb des vergangenen Versicherungsjahres in Anspruch genommen wurden. Ebenfalls sollten die Versicherer dahingehend überprüft werden, wie stabil die Beiträge sich in den vergangenen Jahren gezeigt haben. Bei einem häufigen, sprunghaften Anstieg der Beiträge in der Vergangenheit, lohnt sich der Abschluss nicht. Viele Versicherer konnten die Beiträge jedoch auf einem stabilen Niveau halten, so dass keine erheblichen Beitragserhöhungen zu erwarten sind.