Vorgezogene Betriebsratswahlen
Üblicherweise wird der Betriebsrat auf vier Jahre gewählt. Der nächste reguläre Termin für die Betriebsratswahl 2010 ist zwischen dem 01.03. und dem 31.05. des kommenden Jahres. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, in denen die Betriebsrat Wahlen vorzeitig angesetzt werden können. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn seit der letzten Betriebsrat Wahl bereits 24 Monate vergangen sind und sich die Zahl der Beschäftigten um 50 erhöht oder gesenkt hat.
Ebenfalls kann eine vorgezogene BR-Wahl erfolgen, wenn die Mitglieder des Betriebsrats aufgrund von Ausscheidungen aus dem Unternehmen oder zusätzlicher Mitarbeiter unter die gesamte Zahl der vorgeschriebenen Betriebsratsmitglieder gesunken ist. Dafür müssen jedoch bereits alle Ersatzmitglieder in den Betriebsrat eingetreten sein.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, vorgezogene BR-Wahlen zu veranstalten, wenn der Betriebsrat mit seiner Mehrheit einen Rücktritt erklärt hat. Auch eine Anfechtung der Betriebsrat Wahlen ist durchaus möglich, etwa wenn die Wahlordnung Betriebsratswahl nicht ordnungsgemäß eingehalten wurde. Wurde der Betriebsrat dagegen durch eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben, was mitunter möglich ist, findet ebenfalls eine vorzeitige Betriebsratswahl statt.
Eine vorgezogene Betriebsrat Wahl ist aber auch dann denkbar, wenn bisher kein Betriebsrat bestand und jetzt die Gründung Betriebsrat vorgesehen ist. Der Wahlvorstand Betriebsratswahl ist verantwortlich für die Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl 2010 oder jeder vorgezogenen Wahl. Er muss auch das Ergebnis der Betriebsrat Wahlen feststellen. Zudem ist darauf zu achten, dass die Wahl geheim und unmittelbar erfolgen muss. Andernfalls können die Betriebsrat Wahlen gerichtlich angefochten werden.